Diese Bedingungen gelten für die Ausbildungsleistungen von ParaCon. Hier wird nichts bestellt: Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihnen einen Termin bestätigt haben.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Ausbildungs- und Trainingsleistungen, die zwischen der MS.PracSol GmbH, Bismarckstr. 31, 45128 Essen — im Folgenden „Anbieter“ — und dem Teilnehmer geschlossen werden. ParaCon ist eine Marke des Anbieters.
(2) Individuelle Absprachen haben Vorrang. Eigenen Bedingungen des Teilnehmers wird widersprochen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Teilnehmer ist Verbraucher, wer den Vertrag zu Zwecken schließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
(1) Die Darstellung der Kurse auf dieser Seite ist kein bindendes Angebot, sondern eine Einladung zur Anfrage.
(2) Der Teilnehmer fragt einen Kurs an — über das Formular, per E-Mail an info@ms-pracsol.de, per WhatsApp oder telefonisch unter 0170 65 71 956. Der Anbieter unterbreitet daraufhin ein Angebot mit Termin, Ort, Umfang und Preis.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Teilnehmer dieses Angebot annimmt und der Anbieter den Termin in Textform bestätigt. Eine Eingangsbestätigung der Anfrage ist noch keine Annahme.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Enthalten sind die Ausbildung durch qualifizierte Ausbilder, die Standgebühr, Scheiben und die Schutzausrüstung für Augen und Gehör. Was darüber hinaus enthalten ist, ergibt sich aus dem bestätigten Angebot.
(2) Nicht enthalten sind insbesondere An- und Abreise, Verpflegung und Übernachtung. Ob Waffe und Munition gestellt werden, ergibt sich aus dem gebuchten Paket und steht im bestätigten Angebot.
(3) Der Anbieter darf Inhalte, Reihenfolge und Umfang an Witterung, Anlage und Leistungsstand der Gruppe anpassen, solange das Ziel der Ausbildung erreichbar bleibt. Aus Gründen der Sicherheit kann eine Übung entfallen.
(4) Der Anbieter erbringt keine erlaubnispflichtigen Leistungen des Verteidigungs- oder kampfmäßigen Schießens.
§ 4 Voraussetzungen für die Teilnahme
Der Teilnehmer sichert bei Vertragsschluss und am Kurstag zu, dass:
- er volljährig ist,
- die für den gebuchten Kurs genannten Voraussetzungen erfüllt — für die Jägerkurse ist das ein gültiger Jagdschein,
- er nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten steht, die die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen,
- keine gesundheitlichen Gründe gegen die Teilnahme sprechen,
- er eine mitgebrachte Waffe rechtmäßig besitzt und führen darf.
Der Anbieter darf die Voraussetzungen prüfen und die Teilnahme ablehnen, wenn sie nicht vorliegen.
§ 5 Sicherheit, Weisungen, Hausrecht
(1) Auf der Schießstätte gelten die Standordnung und die Anweisungen der Aufsicht und der Ausbilder. Diese Anweisungen sind verbindlich und dienen ausschließlich der Sicherheit.
(2) Wer trotz Ermahnung gegen Sicherheitsregeln verstößt oder andere gefährdet, kann vom Kurs ausgeschlossen werden. Der Anbieter behält in diesem Fall den Anspruch auf das Entgelt; ersparte Aufwendungen werden angerechnet, und dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Der Anbieter kann die Teilnahme auch dann beenden, wenn sich erst während des Kurses zeigt, dass eine Voraussetzung nach § 4 nicht vorliegt.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Es gilt der Preis aus dem bestätigten Angebot. Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Mit der Terminbestätigung wird eine Anzahlung von 30 Prozent des Gesamtpreises fällig, mindestens 150 Euro. Sie ist innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Geht sie nicht ein, ist der Anbieter an den Termin nicht mehr gebunden und kann ihn anderweitig vergeben.
(3) Der Restbetrag ist 14 Tage vor dem Termin fällig. Liegen zwischen Bestätigung und Termin weniger als 14 Tage, ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Ohne vollständigen Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf Teilnahme; die Stornoregelung bleibt davon unberührt.
(4) Gezahlt wird per Überweisung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Am Kurstag wird nur abgerechnet, was dort zusätzlich in Anspruch genommen wurde.
(5) Sagt der Anbieter den Termin ab (§ 7) oder widerruft der Teilnehmer wirksam, werden geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet.
(6) Der Teilnehmer kann mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 7 Termine und Absage durch den Anbieter
(1) Kann ein Termin aus Gründen nicht stattfinden, die der Anbieter nicht zu vertreten hat — Ausfall der Schießstätte, Witterung, Erkrankung des Ausbilders, behördliche Anordnung —, bietet der Anbieter einen Ersatztermin an. Kommt keiner zustande, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet.
(2) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, bestehen in diesem Fall nicht.
§ 8 Rücktritt durch den Teilnehmer
Für die Absage eines bestätigten Termins gelten die Stornobedingungen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht bleibt davon unberührt; Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht.
(3) Für mitgebrachte Ausrüstung übernimmt der Anbieter keine Verwahrung.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 10 Aufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen auf der Schießstätte sind nur mit Zustimmung des Anbieters und der abgebildeten Personen zulässig. Aufnahmen des Anbieters werden nur mit ausdrücklicher, jederzeit widerruflicher Einwilligung veröffentlicht.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; bei Verbrauchern nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Aufenthaltsstaats nicht entzogen wird.
(2) Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
(3) Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: August 2026