Stornobedingungen

Ein Kurs ist keine Ware, die im Regal zurückbleibt: Sobald ein Termin bestätigt ist, sind Stand und Ausbilder für Sie reserviert und stehen niemandem sonst zur Verfügung. Deshalb gilt die folgende Staffel — je früher Sie absagen, desto weniger fällt an.

Wenn Sie absagen

Zeitpunkt der AbsageAnteilErläuterung
42 Tage oder mehr vor dem TerminkostenfreiSie zahlen nichts.
41 bis 11 Tage vorher50 %Die Hälfte des vereinbarten Preises.
10 Tage oder weniger vorher100 %Der Stand ist gebucht, die Ausbilder sind eingeplant.
Nichterscheinen ohne Absage100 %Wie oben.

Maßgeblich ist der Eingang Ihrer Absage in Textform — per E-Mail, WhatsApp oder Brief. Der Anteil bezieht sich auf den im Angebot bestätigten Preis.

Bereits gezahlte Beträge rechnen wir an: Die Anzahlung von 30 Prozent wird auf den fälligen Anteil angerechnet. Liegt sie darüber, erstatten wir die Differenz; liegt sie darunter, stellen wir den Rest in Rechnung.

Was wir uns durch die Absage ersparen, rechnen wir an. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist — dann zahlen Sie entsprechend weniger oder nichts.

Was immer geht

  • Ersatzteilnehmer: Sie können jederzeit jemanden benennen, der an Ihrer Stelle teilnimmt — vorausgesetzt, er erfüllt die Voraussetzungen des Kurses. Das kostet nichts.
  • Umbuchung: Einen bestätigten Termin zu verschieben ist nach Absprache möglich, sofern ein Ersatztermin frei ist. Kostenfrei ist das nicht — es gelten die Fristen aus der Tabelle.
  • Teilabsage in der Gruppe: Fällt einzelne Teilnehmer aus, kann sich der Preis je Person ändern, weil er von der Gruppengröße abhängt. Wir rechnen dann nach dem tatsächlich erschienenen Kreis ab.

Wenn wir absagen

Fällt ein Termin aus Gründen aus, die wir zu verantworten haben oder die außerhalb Ihres Einflusses liegen — Ausfall der Schießstätte, Witterung, Erkrankung des Ausbilders, behördliche Anordnung —, bieten wir Ihnen einen Ersatztermin an. Kommt keiner zustande, erstatten wir bereits geleistete Zahlungen vollständig. Reise- und Übernachtungskosten können wir nicht übernehmen.

Krankheit und andere Härtefälle

Wer kurzfristig erkrankt, meldet sich bitte trotzdem. Wir suchen dann gemeinsam nach einem Ersatztermin — im Zweifel finden wir eine Lösung, mit der beide Seiten leben können. Einen Anspruch darauf begründet dieser Absatz nicht.

Diese Bedingungen sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Stand: August 2026